Altersvorsorge optimieren

27. Januar 2010 | Von Optimal - Finanzen | Kategorie: Versicherung



Altersvorsorge optimieren, staatliche Föderung nutzen. Das Thema private Altersvorsorge ist ein Thema von Geburt an - spätestens aber ab Berufseinstieg ein Muss, denn ... die Rentner der Zukunft haben immer weniger!Der Aufbau einer privaten Altersrente wird seit 2005 mit einer zusätzlichen steuerlichen Förderung - der so genannten Rürup Förderung - unterstützt. Die Einzahlungen in einen entsprechenden privaten Rentenversicherungsvertrag können für jeden Steuerpflichtigen in 2005 zu maximal 60 % auf den Höchstbetrag von 12.000 € ( jährlich steigend bis auf 100 % für den Höchstbetrag von 20.000 € in 2025 ) als Sonderausgaben nach dem Alterseinkünftegesetz geltend gemacht werden.Um die zusätzliche steuerliche Förderung zu bekommen, muss die Rentenversicherungen nach " Rürup " bestimmte gesetzliche Voraussetzungen aufweisen: * nur in Form einer lebenslangen monatlichen Rente erfolgen * nicht vor Vollendung des 60.Lebenjahr vollbracht werden * nicht vererblich sein * nicht übertragbar sein * nicht beleihbar sein * nicht veräußerbar sein * nicht kapitalisierbar sein Kapitallebensversicherung Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung wird eine bestimmte Versicherungssumme im Todes- bzw. Erlebensfall ausgezahlt. Der Kunde spart Kapital an und sichert dadurch seinen Lebensstandard im Alter. Doppelte Sicherheit durch Kapitalbildung und Risikovorsorge. Bis Abschluss 31.12.2004 sind die Versicherungsbeiträge im Rahmen der Höchstbeträge als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar und die Auszahlung der Ablaufleistung in der Regel steuerfrei. Kapitalbildende Lebensversicherungen erzielen aufgrund der Garantieverzinsung und der Ansammlung von Überschüssen eine attraktive Rendite. Im Todesfall wird die Versicherungssumme an die Angehörigen ausgezahlt. Um auch in der Planung seiner privaten Vorsorge flexibel bleiben zu können, gibt es die Kapitallebensversicherung mit Sparoption, durch die der Kunde während der Laufzeit seine Beiträge variieren kann. Als Zusatzkomponente kann der Kunde für einen geringen Beitrag die Berufsunfähigkeitszusatzleistung bekommen. Bei Eintritt bestimmter Voraussetzungen zahlt der Produktgeber dann die Beiträge für die Versicherung und der Kunde bekommt eine vereinbarte Rente. Die Kombination mit der Unfallzusatzleistung ist ebenso möglich. Die Besteuerung für Verträge ab 01.01.2005 Die Beiträge können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Kapitalauszahlung bei Ablauf des Vertrages ist zu versteuern. Der steuerpflichtige Ertrag wird so ermittelt : Höhe der Kapitalauszahlung ./. Summe der gezahlten Beiträge = steuerpflichtiger Kapitalertrag Die Besteuerung des steuerpflichtigen Ertrages richtet sich nach dem erreichten Alter und der Vertragslaufzeit bei Auszahlung : vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder vor Ablauf von 12 Jahren Vertragslaufzeit = volle Besteuerung der Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren Vertragslaufzeit = hälftige Besteuerung der Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz Rentenversicherungsportal

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