Autofahrer: das ändert sich 2010!
2. Januar 2010 | Von Optimal - Finanzen | Kategorie: KFZ Versicherung
Für Autofahrer treten ab dem 01.01.2010 folgende Änderungen in Kraft
Abgasuntersuchung
Die bisherige AU-Plakette wird ab dem 01. Januar 2010 wird nicht mehr ausgegeben. Sie ist auch nicht mehr notwendig. Bei der nächsten Hauptuntersuchung (HU) wird die Plakette entfernt. Die HU-Plakette am hinteren Kennzeichen signalisiert dann, dass sowohl Haupt- als auch Abgasuntersuchung erfolgreich bestanden wurde.
Auslandsknöllchen
Es ist geplant: ab dem 01.10.2010 sollen alle EU-Bußgelder ab 70 € auch in Deutschland vollstreckt werden können. Dies war bisher nur bei einzelnen Länder wie Österreich möglich. Bei manchen Ländern können von der Regelung auch Strafzettel betroffen sein, die bis zu zwei Jahre alt sind.
Jugendliche Fahranfänger begleiten
Jugendliche ab 17 Jahre konnten in Begleitung eines Erwachsenen im Rahmen eines Modellversuches bisher ein Auto fahren. Ob aus diesem Versuch eine dauerhafte Gesetzesänderung wird, müssen im Laufe des neuen Jahres die Länder und der Bund entscheiden. Die bisherigen Erfahrungen mit dem begleiteten Fahren waren durchweg positiv waren.
Betriebserlaubnis
Der Tatbestand "Trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb gesetzt" wird neu in den Bußgeldkatalog aufgenommen. Deutschland folgt damit einer europarechtlichen Vorschrift. Wird ein Pkw in Betrieb genommen, der keine Betriebserlaubnis mehr hat, muss in der Regel mit einem Bußgeld von 90 € gerechnet werden. Ist es gar ein LKW oder Bus, müssen 180 bzw. 270 € bezahlt werden. Wird der Verstoß vom Fahrzeughalter zugelassen, werden weitere 135 € fällig und dementsprechende Punkte in Flensburg.
Onlinezulassung
Die probeweise Zulassung eines Kraftfahrzeuges per Internet wird in einzelnen Bundesländern getestet. Vorreiter sind unter anderem Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Ein Zeit- und nervenaufreibender Besuch beim örtlichen Zulassungsamt ist dann nicht mehr notwendig. Später wollen auch die anderen Bundesländer die Onlinezulassung einführen.

Abgasuntersuchung
Die bisherige AU-Plakette wird ab dem 01. Januar 2010 wird nicht mehr ausgegeben. Sie ist auch nicht mehr notwendig. Bei der nächsten Hauptuntersuchung (HU) wird die Plakette entfernt. Die HU-Plakette am hinteren Kennzeichen signalisiert dann, dass sowohl Haupt- als auch Abgasuntersuchung erfolgreich bestanden wurde.
Auslandsknöllchen
Es ist geplant: ab dem 01.10.2010 sollen alle EU-Bußgelder ab 70 € auch in Deutschland vollstreckt werden können. Dies war bisher nur bei einzelnen Länder wie Österreich möglich. Bei manchen Ländern können von der Regelung auch Strafzettel betroffen sein, die bis zu zwei Jahre alt sind.
Jugendliche Fahranfänger begleiten
Jugendliche ab 17 Jahre konnten in Begleitung eines Erwachsenen im Rahmen eines Modellversuches bisher ein Auto fahren. Ob aus diesem Versuch eine dauerhafte Gesetzesänderung wird, müssen im Laufe des neuen Jahres die Länder und der Bund entscheiden. Die bisherigen Erfahrungen mit dem begleiteten Fahren waren durchweg positiv waren.
Betriebserlaubnis
Der Tatbestand "Trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb gesetzt" wird neu in den Bußgeldkatalog aufgenommen. Deutschland folgt damit einer europarechtlichen Vorschrift. Wird ein Pkw in Betrieb genommen, der keine Betriebserlaubnis mehr hat, muss in der Regel mit einem Bußgeld von 90 € gerechnet werden. Ist es gar ein LKW oder Bus, müssen 180 bzw. 270 € bezahlt werden. Wird der Verstoß vom Fahrzeughalter zugelassen, werden weitere 135 € fällig und dementsprechende Punkte in Flensburg.
Onlinezulassung
Die probeweise Zulassung eines Kraftfahrzeuges per Internet wird in einzelnen Bundesländern getestet. Vorreiter sind unter anderem Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Ein Zeit- und nervenaufreibender Besuch beim örtlichen Zulassungsamt ist dann nicht mehr notwendig. Später wollen auch die anderen Bundesländer die Onlinezulassung einführen.

