Änderungen in der GKV ab 2009
Das neue Jahr beginnt gleich mit einschneidenden Veränderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Kernpunkte sind die Einführung eines Gesundheitsfonds und einer allgemeinen Versicherungspflicht, auch für Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind.
Ab 1.Januar 2009 gilt für alle Pflichtversicherten, laut “Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“, ein einheitlicher Beitragssatz von 15,50%. Dieser setzt sich folgendermaßen zusammen: 0,9% sind alleine vom Arbeitnehmer zu erbringen, die restlichen 14,60% bezahlen je zur Häfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 14,90%. Auch hier ist der Sonderbeitrag von 0,9% relevant, den der Arbeitnehmer allein zu zahlen hat. Sollte das den Krankenkassen aus dem Gesundheitsfond zugewiesene Geld nicht reichen, haben sie die Möglichkeit 8 € pro Monat als Zusatzbeitrag ohne Einkommensprüfung vom Versicherten zu verlangen. Mit Überprüfung der Einkommenssituation kann dieser sich sogar bis auf 1% des beitragspflichtigen Einkommens erhöhen. Allerdings ist es auch vorgesehen, dass etwaige Überschüsse von den Krankenkassen an ihre Mitglieder zurückerstattet werden.
Für Selbstständige ergibt sich allerdings mit Beginn des neuen Jahres noch eine weitere Änderung. Sie haben nämlich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld aus der GKV und konnten diesen nur separat, in Form eines Wahltarifes der GKV absichern. Leider ist dieser Termin mit dem 31.12.2008 bereits verstrichen. Wer jedoch noch schnell gehandelt hat, muss sich der Tatsache bewusst sein, dass ein Wechsel der Krankenkasse für ihn, für die nächsten drei Jahre nicht möglich ist.
Neu ab 2009 ist auch, dass die Möglichkeit besteht, dass Kassen insolvent gehen. In diesem Fall werden die Schulden der insolventen Kasse, Krankenkassen der gleichen Kassenart auferlegt. Aus diesem Grund rechnet man auch mit Fusionen in diesem Bereich.Versicherte, die einen Wechsel der Krankenversicherung vollziehen möchten, sollten jetzt ein besonderes Augenmerk auf die angebotenen Leistungen der Krankenkasse legen. Doch hier ist Vorsicht geboten. So rechnet man mit einer schleichenden Reduzierung von Leistungen auf Grund von neuen Vorschriften. Durch Budgetierungen, Leitlinienmedizin und das neue “Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen” wird sich am Leistungsumfang der Krankenkassen vieles ändern.
Auch die Vergütung von niedergelassenen Ärzten mit festen Preisen einer Euro-Gebührenordnung trägt zu Mehrausgaben der Kassen bei. Die bisherigen Budgets werden dann abgelöst und die Ärzte dürfen mehr Leistungen zu höheren Preisen abrechnen.
Bundesministerium für Gesundheit “Informationen für mehr Service der Krankenkassen”