Wichtig bei der Kündigung einer privaten Krankenkasse ist, diese erst dann auszusprechen, wenn bereits die verbindliche Zusage einer anderen Krankenversicherung vorliegt, um einen lückenlosen Versicherungsschutz sicherzustellen.
Bei einer privaten Krankenkasse handelt es sich um ein Versicherungsunternehmen, das einen Vertrag mit dem Versicherungsnehmer abschließt. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten und kann grundsätzlich, wie jeder andere Versicherungsvertrag auch, gekündigt werden, beispielsweise, weil der Versicherungsnehmer zu einer anderen Krankenkasse wechseln möchte, da er mit den Leistungen seiner bisherigen Krankenkasse nicht mehr zufrieden ist oder ihm ein günstigeres Angebot vorliegt. In aller Regel wird die Mitgliedschaft in der privaten Krankenkasse für eine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart und verlängert anschließend stillschweigend um jeweils eine weitere Vertragsdauer. Eine ordentliche Kündigung ist dann prinzipiell immer zum Ende einer Vertragsdauer möglich, wobei die vertraglich vereinbarten Fristen eingehalten werden müssen, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer den Vertrag vor Beginn der Kündigungsfrist schriftlich kündigen muss. Unter bestimmten Umständen kann der Versicherungsnehmer den Vertrag jedoch auch außerordentlich, also vorzeitig kündigen. Die Bedingungen hierfür und welche Fristen dann einzuhalten sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag, in aller Regel ist eine vorzeitige Kündigung jedoch dann möglich, wenn der Versicherte die Beiträge um einen bestimmten
Prozentsatz erhöht, den Leistungsumfang bei gleichbleibenden Beiträgen reduziert oder den Vertrag einer mitversicherten Person kündigt. Wichtig bei der Kündigung einer privaten Krankenkasse ist, diese erst dann auszusprechen, wenn bereits die verbindliche Zusage einer anderen Krankenversicherung vorliegt, um einen lückenlosen Versicherungsschutz sicherzustellen. Dies ist deshalb von Bedeutung, da eine private Krankenkassegrundsätzlich nicht dazu verpflichtet ist, den Antrag eines Versicherungsnehmers anzunehmen oder die Versicherung bestimmter Leistungen ablehnen kann. Des weiteren gibt es Faktoren, die die private Krankenversicherungautomatisch beenden. Hierzu gehört, wenn der Versicherungsnehmer versicherungspflichtig wird, beispielsweise, weil er arbeitslos wird, die Selbstständigkeit zugunsten eines Angestelltenverhältnisses aufgibt oder sein Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht weiterhin übersteigt. In einigen Fällen ist es jedoch möglich, sich die Rechte an der Mitgliedschaft in der privaten Krankenkasse zu sichern, indem eine Beitragsbefreiung beantragt wird.
Alexander Wendell
alexander@wendels.info