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Finanzierung mit Aktienfonds

Eine Baufinanzierung ist in aller Regel eine sehr langwierige Angelegenheit, Schuldenfreiheit ist erst nach vielen Jahren gegeben. Anstatt eines klassischen Annuitätendarlehens, bei dem die gleichbleibende Rate aus Zinsen und Tilgung besteht und bei dem die Restschuld zwar kontinuierlich, jedoch nur in kleinen Schritten abgebaut wird, kann eine Baufinanzierung auch als endfälliges Darlehen abgeschlossen werden, bei dem ein Aktienfonds als Tilgungsträger eingesetzt wird. Während der Laufzeit zahlt der Finanzierungsnehmer lediglich die Zinsen zurück, zeitgleich wird der Tilgungsanteil in Wertpapieren angelegt und die Schuld anschließend durch das Guthaben aus dem Fonds getilgt. Eine solche Baufinanzierung bietet die Chance, dass das Darlehen schneller getilgt werden kann, wenn sich die Wertpapiere positiv entwickeln. Allerdings besteht auch das Risiko, dass das Fondsgeld nicht zur Tilgung ausreicht, nämlich wenn sich der Wert der Anlagepapiere negativ entwickelt oder die Kurse zum Zeitpunkt der Fälligkeit niedrig liegen. Insgesamt können mit Aktien auf lange Sicht gesehen durchaus gute Renditen erzielt werden, ein endfälliges Darlehen mit einem Aktienfonds als Tilgungsträger als Alleinfinanzierung ist jedoch dennoch nur für Finanzierungsnehmer geeignet, die sich des hohen spekulativen Charakters bewusst und zudem in der Lage sind, mögliche negative Entwicklungen anderweitig auszugleichen. Eine wesentlich sicherere Variante wäre, die Baufinanzierung als klassisches Annuitätendarlehen abzuschließen, zeitgleich regelmäßig kleinere Beträge in Aktien anzulegen und die Erträge anschließend als Sonderzahlungen in das bestehende Darlehen einfließen zu lassen. Aus steuerlicher Sicht lohnt sich eine Baufinanzierung durch Aktien insbesondere für diejenigen, die die finanzierte Immobilie nicht selbst nutzen. In diesem Fall können die Zinsen, die über die gesamte Laufzeit gleich hoch blieben, da keine Tilgung der Schuld erfolgt, als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings werden die Erträge, die durch den Verkauf der Fonds erwirtschaftet werden, durch die Einführung der Abgeltungssteuer künftig nicht mehr steuerfrei bleiben. Alexander Wendell alexander@wendels.info

Verfasst von Optimal - Finanzen am 15.11.2008.

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Kategorie: Baufinanzierung

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