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	<title>Optimal-Finanzen.de &#187; Gesetzliche Krankenversicherung</title>
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		<title>Gesetzliche Krankenversicherung</title>
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		<pubDate>Sun, 18 Jan 2009 13:52:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Optimal - Finanzen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzliche Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>

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		<description><![CDATA[&#196;nderungen in der GKV ab 2009 Das neue Jahr beginnt gleich mit einschneidenden Ver&#228;nderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Kernpunkte sind die Einf&#252;hrung eines Gesundheitsfonds und einer allgemeinen Versicherungspflicht, auch f&#252;r Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind. Ab 1.Januar 2009 gilt f&#252;r alle Pflichtversicherten, laut "Gesetz zur St&#228;rkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung", ein [...]]]></description>
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<strong>&#196;nderungen in der GKV ab 2009</strong>
Das neue Jahr beginnt gleich mit einschneidenden Ver&#228;nderungen bei der <strong>gesetzlichen Krankenversicherung</strong>. Kernpunkte sind die Einf&#252;hrung eines Gesundheitsfonds und einer allgemeinen Versicherungspflicht, auch f&#252;r Personen, die der <em>privaten Krankenversicherung</em> zuzuordnen sind.
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Ab 1.Januar 2009 gilt f&#252;r alle Pflichtversicherten, laut "Gesetz zur St&#228;rkung des Wettbewerbs in der <strong>gesetzlichen Krankenversicherung</strong>", ein einheitlicher Beitragssatz von 15,50%. Dieser setzt sich folgenderma&#223;en zusammen: 0,9% sind alleine vom Arbeitnehmer zu erbringen, die restlichen 14,60% bezahlen je zur H&#228;fte Arbeitnehmer und Arbeitgeber. F&#252;r freiwillig Versicherte der <strong>gesetzlichen Krankenversicherung</strong> gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 14,90%. Auch hier ist der Sonderbeitrag von 0,9% relevant, den der Arbeitnehmer allein zu zahlen hat. Sollte das den Krankenkassen aus dem Gesundheitsfond zugewiesene Geld nicht reichen, haben sie die M&#246;glichkeit 8 € pro Monat als Zusatzbeitrag ohne Einkommenspr&#252;fung vom Versicherten zu verlangen. Mit &#220;berpr&#252;fung der Einkommenssituation kann dieser sich sogar bis auf 1% des beitragspflichtigen Einkommens erh&#246;hen. Allerdings ist es auch vorgesehen, dass etwaige &#220;bersch&#252;sse von den Krankenkassen an ihre Mitglieder zur&#252;ckerstattet werden.
F&#252;r Selbstst&#228;ndige ergibt sich allerdings mit Beginn des neuen Jahres noch eine weitere &#196;nderung. Sie haben n&#228;mlich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld aus der <em>GKV </em>und konnten diesen nur separat, in Form eines Wahltarifes der <em>GKV</em> absichern. Leider ist dieser Termin mit dem 31.12.2008 bereits verstrichen. Wer jedoch noch schnell gehandelt hat, muss sich der Tatsache bewusst sein, dass ein Wechsel der Krankenkasse f&#252;r ihn, f&#252;r die n&#228;chsten drei Jahre nicht m&#246;glich ist.

Neu ab 2009 ist auch, dass die M&#246;glichkeit besteht, dass Kassen insolvent gehen. In diesem Fall werden die Schulden der insolventen Kasse, Krankenkassen der gleichen Kassenart auferlegt. Aus diesem Grund rechnet man auch mit Fusionen in diesem Bereich.Versicherte, die einen Wechsel der Krankenversicherung vollziehen m&#246;chten, sollten jetzt ein besonderes Augenmerk auf die angebotenen Leistungen der <em>Krankenkasse</em> legen. Doch hier ist Vorsicht geboten. So rechnet man mit einer schleichenden Reduzierung von Leistungen auf Grund von neuen Vorschriften. Durch Budgetierungen, Leitlinienmedizin und das neue "Institut f&#252;r Qualit&#228;t und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen" wird sich am Leistungsumfang der Krankenkassen vieles &#228;ndern.
Auch die Verg&#252;tung von niedergelassenen &#196;rzten mit festen Preisen einer Euro-Geb&#252;hrenordnung tr&#228;gt zu Mehrausgaben der Kassen bei. Die bisherigen Budgets werden dann abgel&#246;st und die &#196;rzte d&#252;rfen mehr Leistungen zu h&#246;heren Preisen abrechnen. 
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Bundesministerium f&#252;r Gesundheit <a href="http://www.bmg.bund.de/cln_151/sid_A3BAF375D22E47B1859B96BCB7737BF3/DE/Gesundheit/Kassenservice/Kassenservice__node.html?__nnn=true "target="_blank""><strong>"Informationen f&#252;r mehr Service der Krankenkassen"</strong></a>
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		<title>K&#252;ndigung der privaten Krankenkasse</title>
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		<pubDate>Sat, 15 Nov 2008 10:14:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Optimal - Finanzen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzliche Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[private krankenkasse]]></category>

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		<description><![CDATA[Wichtig bei der K&#252;ndigung einer privaten Krankenkasse ist, diese erst dann auszusprechen, wenn bereits die verbindliche Zusage einer anderen Krankenversicherung vorliegt, um einen l&#252;ckenlosen Versicherungsschutz sicherzustellen. Bei einer privaten Krankenkasse handelt es sich um ein Versicherungsunternehmen, das einen Vertrag mit dem Versicherungsnehmer abschlie&#223;t. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten und kann grunds&#228;tzlich, [...]]]></description>
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Wichtig bei der <strong>K&#252;ndigung</strong> einer <strong>privaten Krankenkasse</strong> ist, diese erst dann auszusprechen, wenn bereits die verbindliche Zusage einer anderen <strong>Krankenversicherung</strong> vorliegt, um einen l&#252;ckenlosen <strong>Versicherungsschutz</strong> sicherzustellen.

Bei einer privaten Krankenkasse handelt es sich um ein Versicherungsunternehmen, das einen Vertrag mit dem <strong>Versicherungsnehmer</strong> abschlie&#223;t. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten und kann grunds&#228;tzlich, wie jeder andere <strong>Versicherungsvertrag</strong> auch, gek&#252;ndigt werden, beispielsweise, weil der Versicherungsnehmer zu einer anderen Krankenkasse wechseln m&#246;chte, da er mit den Leistungen seiner bisherigen Krankenkasse nicht mehr zufrieden ist oder ihm ein g&#252;nstigeres Angebot vorliegt. In aller Regel wird die Mitgliedschaft in der privaten Krankenkasse f&#252;r eine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart und verl&#228;ngert anschlie&#223;end stillschweigend um jeweils eine weitere Vertragsdauer. Eine ordentliche K&#252;ndigung ist dann prinzipiell immer zum Ende einer Vertragsdauer m&#246;glich, wobei die vertraglich vereinbarten Fristen eingehalten werden m&#252;ssen, was bedeutet, dass <a href="http://www.dkv.com/versicherungslexikon_a_bis_z_14079.html"><strong>der Versicherungsnehmer</strong></a> den Vertrag vor Beginn der K&#252;ndigungsfrist schriftlich k&#252;ndigen muss. Unter bestimmten Umst&#228;nden kann der Versicherungsnehmer den Vertrag jedoch auch au&#223;erordentlich, also vorzeitig k&#252;ndigen. Die Bedingungen hierf&#252;r und welche Fristen dann einzuhalten sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag, in aller Regel ist eine vorzeitige K&#252;ndigung jedoch dann m&#246;glich, wenn der Versicherte die Beitr&#228;ge um einen bestimmten
Prozentsatz erh&#246;ht, den Leistungsumfang bei gleichbleibenden Beitr&#228;gen reduziert oder den Vertrag einer mitversicherten Person k&#252;ndigt. Wichtig bei der K&#252;ndigung einer privaten Krankenkasse ist, diese erst dann auszusprechen, wenn bereits die verbindliche Zusage einer anderen Krankenversicherung vorliegt, um einen l&#252;ckenlosen Versicherungsschutz sicherzustellen. Dies ist deshalb von Bedeutung, da eine <a href="http://www.preisvergleich-krankenversicherung.com/private_krankenkasse.htm"><strong>private Krankenkasse</strong></a>grunds&#228;tzlich nicht dazu verpflichtet ist, den Antrag eines Versicherungsnehmers anzunehmen oder die Versicherung bestimmter Leistungen ablehnen kann. Des weiteren gibt es Faktoren, die die <a href="http://www.preisvergleich-krankenversicherung.com"><strong>private Krankenversicherung</strong></a>automatisch beenden. Hierzu geh&#246;rt, wenn der Versicherungsnehmer versicherungspflichtig wird, beispielsweise, weil er arbeitslos wird, die Selbstst&#228;ndigkeit zugunsten eines Angestelltenverh&#228;ltnisses aufgibt oder sein Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht weiterhin &#252;bersteigt. In einigen F&#228;llen ist es jedoch m&#246;glich, sich die Rechte an der Mitgliedschaft in der privaten Krankenkasse zu sichern, indem eine Beitragsbefreiung beantragt wird.
Alexander Wendell
alexander@wendels.info
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