Immobilien Übertragung im Alter

25. Januar 2010 | Von Optimal - Finanzen | Kategorie: Immobilien



Bedenken Sie den Pflichtteilsanspruch bei einer Übertragung von Immobilien auf Kinder oder Enkel. Aufgrund der bevorstehenden Erbschaftsteuerreform denken viele Immobilienbesitzer darüber nach, ihr Haus oder ihre Wohnung bereits heute auf Kinder oder Enkel zu übertragen. Es herrscht der Glaube, dass damit nach Ablauf von 10 Jahren seit der Schenkung die Immobilie für eventuell weitere Pflichtteilsansprüche Bedeutungslos ist. Hierbei wird oft übersehen: nach Ablauf dieser 10-Jahres-Frist gilt bei der Berechnung des Pflichtteils für Pflichtteilsberechtigte der volle Immobilienwert, wenn der Schenker die Immobilie bis zu seinem Tod selber nutzte. Entscheidend hier ist das oft übliche Wohn- oder Nießbrauchs recht welches bei der Übertragung zugunsten des Schenkers vereinbart wird.  title= Eltern denken manchmal darüber nach, ein Kind aus irgendwelchen Gründen zu enterben. Die vermeintliche Lösung: ein großer Teil des eigenen Vermögens in Form der Immobilie wird bereits zu Lebzeiten auf die bevorzugten Kinder übertragen. Die Meinung ist, nach Ablauf von z.B. 13 Jahren seit der Schenkung kann das nicht bedachte, aber dennoch, pflichtteilsberechtigte Kind nichts mehr geltend machen, was ihm wegen des Hauses etwa zustehen würde. In der Regel ist es aber so, das viele Immobilienbesitzer auf Mieteinnahmen aus dem Haus oder der Wohnung angewiesen sind. Einige möchten das Haus auch weiterhin selbst nutzen. Daher ist eine Absicherung notwendig. Vom Gesetzgeber sind hier die Möglichkeiten vom Nießbrauch und Wohnrecht auf Lebenszeit gegeben. Beim Wohnrecht behalten sich die Schenkenden das Recht vor, im gesamten Haus oder in bestimmten Räumen wohnen zu dürfen. Der Nießbrauch erweitert darüber hinaus auch noch das Recht, das Haus zu vermieten. Hierbei ist aber zu beachten: wird ein Nießbrauch oder ein Wohnrecht für die Immobilie vom Schenker notariell vereinbart, dann beginnt eine 10-Jahres-Frist gar nicht erst zu laufen. Verstirbt also der Schenker z.B. nach 14 Jahre, nachdem die Immobilie auf eines der Erben übertragen wurde, und der Nießbrauch wurde vereinbart, so können die anderen Erben immer noch einen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Eine individuelle Lösung, ist mit einem Notar oder Rechtsanwalt vor einer Übertragung zu besprechen.

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