Immobilien Zwangsversteigerungen
10. Oktober 2008 | Von Optimal - Finanzen | Kategorie: Immobilien
Immobilien erwerben über eine Zwangsversteigerung kann jeder.
Manchmal kann man ein tolles Schnäppchen machen, die Immobilien werden oftmals weit unter Verkehrswert versteigert.Teilnehmen kann jeder, da es eine öffentliche Veranstaltung ist! Voraussetzung die Personen, müssen das 18. Lebensjahr vollendet hat, bzw. als Vertretung einer juristischen Person, also z.B. einer Firma, fungieren. Für das Bieten gelten dennoch besondere Regeln.
Arten der Zwangsversteigerung
Man unterscheidet zwei Arten der Zwangsversteigerung.Es gibt die Forderungsversteigerung, dies ist die „echte Zwangsversteigerung“. Diese wird auf Antrag eines Gläubigers festgesetzt. Entscheidend ist die finanzielle Notlage eines Schuldners. Der Schuldner ist nicht in der Lage, eine festgesetzte gegen ihn titulierte Geldforderung zu begleichen.
Die zweite variante ist die Teilungsversteigerung auch „unechte Zwangsversteigerung“. Dabei ist nicht das Ziel die Vollstreckung und Durchsetzung eines Titels aus notledenden Krediten, sondern es geht darum einen bestehende Eigentümergemeinschaft aufzuheben. Die Eigentümer haben Rechte an einem Grundstück oder an einer Immobilie.Der Hintergrund dieses Verfahrens ist oftmals die Zerstrittenheit der Eigentümer untereinander.Für eine "echte Zwangsversteigerung" ist das Amtsgericht in dessen Bezirk die Immobilie liegt zuständig Es wird ein Rechtspfleger bestellt, dem das gesamte Verfahren übertragen wird. Immobilien im Zwang Informationen finden Sie hier
Immobilien Zwangsversteigerungen
Die zweite variante ist die Teilungsversteigerung auch „unechte Zwangsversteigerung“. Dabei ist nicht das Ziel die Vollstreckung und Durchsetzung eines Titels aus notledenden Krediten, sondern es geht darum einen bestehende Eigentümergemeinschaft aufzuheben. Die Eigentümer haben Rechte an einem Grundstück oder an einer Immobilie.Der Hintergrund dieses Verfahrens ist oftmals die Zerstrittenheit der Eigentümer untereinander.Für eine "echte Zwangsversteigerung" ist das Amtsgericht in dessen Bezirk die Immobilie liegt zuständig Es wird ein Rechtspfleger bestellt, dem das gesamte Verfahren übertragen wird. Immobilien im Zwang Informationen finden Sie hier