Insassen-Unfallversicherung
8. November 2009 | Von Optimal - Finanzen | Kategorie: KFZ Versicherung
Für viele Fahrzeughalter ist es wichtig, dass auch die Mitfahrer bei einem Unfall abgesichert sind. Dafür eignet sich zum Beispiel die Kraftfahrt-Unfallversicherung, auch Insassen-Unfallversicherung genannt.
Diese bietet einen finanziellen Ausgleich für alle Schäden, die ein Fahrzeuginsasse auf Grund eines Unfalls davonträgt. Ein schuldhaftes Verhalten des Fahrers oder anderer Verkehrsteilnehmer ist nicht notwendig. Die Insassen-Unfallversicherung, schützt auch, wenn der Verursacher des Schadens nicht mehr zu ermitteln ist, beispielsweise bei Fahrerflucht, die Schuldfrage nicht geklärt werden kann, wenn höhere Gewalt vorliegt, beispielsweise durch Sturm oder Hagel, und auch wenn sich der Fahrer selbst verletzt hat und damit keine Schadenersatzansprüche bestehen. In der Insassen-Unfallversicherung können Zahlungen bei Tod und Invalidität, also bei Dauerfolgen, aber auch ein Krankenhaus-Tagegeld vereinbart werden. Versicherungsschutz besteht bei allen Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Abstellen, dem Behandeln (Reparatur, Wäsche etc.), dem Be- und Entladen und dem Ein- und Aussteigen passieren. Zusammengefasst lassen sich einige wichtige Punkte für eine Kraftfahrt-Unfallversicherung nennen. Sie schützt den Fahrer, wenn kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht und auch die Insassen, wenn den Fahrer kein Verschulden trifft. Sie ist eine ideale Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung, da die Leistungen erbracht werden, unabhängig davon, ob die eigene oder eine fremde Autoversicherung für einen Schaden eintritt. Die Insassen-Unfallversicherung mildert die moralischen Bedenken von vielen Fahrzeughaltern, wenn diese Mitfahrer mitnehmen. Ebenfalls ist sie ein wichtiger Schutz auf Reisen in das Ausland, da in vielen Ländern kein oder nur ein unzureichender Versicherungsschutz für viele Fahrzeuge besteht.
Verantwortlich für diesen Beitrag: Kathrin Musch
Insassen-Unfallversicherung
Verantwortlich für diesen Beitrag: Kathrin Musch