Keine gute Absicherung ohne den Rechtschutz
2. September 2010 | Von Eranie Funderburk | Kategorie: WitschaftsnachrichtenJeder der einen medizinischen Beruf erlernt oder sogar studiert, der weiß, spätestens dann, wenn man das erste Mal auf die Patienten losgelassen wird, können auch Fehler passieren. Manchmal passiert dabei nicht viel, aber e gibt leider auch Fälle, da kann die Behandlung schief gehen und dann sieht man sich mit seinem Patienten vor dem Gericht wieder. Bevor der Fall wirklich entschieden wird, müssen Gutachter und andere Fachleute zu diesem Fall angehört werden und dabei kann ganz schön viel Zeit ins Land ziehen und die Kosten schießen dabei auch ganz schön in die Höhe. Egal, in welchem medizinischen Bereich man tätig ist, es ist ratsam, einen aerzte-rechtsschutz abzuschließen. Für alle anderen Arbeitnehmer und Angestellte gibt es den berufsrechtsschutz. Bevor aber die Kosten von der Versicherung getragen werden, muss man erst einmal eine Anfrage bei der Versicherung stellen, denn bevor es keine Deckungszusage gibt, gibt es auch kein Geld. Man kann dabei selbst bei der Versicherung den Antrag stellen oder man bittet seinen Anwalt darum, dies zu erledigen. Er kennt den genauen Sachverhalt und kann auch eine ungefähre Prognose abgeben. Dann dauert es nicht lang und man kann dann entweder einen rechtlichen Rat zur derzeitigen Arbeitssituation einholen oder wenn man sich gar nicht anders zu wehren weiß, dann schaltet sich der Fachanwalt ein und versucht erst einmal die ganze Sache außergerichtlich zu klären. Ergibt sich bei dem Versuch keine Lösung, dann bleibt einem nichts anderes übrig, als zu klagen. Das bedarf eine gewisse Bearbeitungszeit durch das Gericht und auch durch die Anwälte. Meist kann es sich bis zu einem halben Jahr hinziehen, bis man sich zum ersten Mal vor Gericht trifft.


