KFZ-Versicherungen Erklärung

18. November 2008 | Von Optimal - Finanzen | Kategorie: KFZ Versicherung


Wer ein eigenes Auto fahren möchte, ist gesetzlich dazu verpflichtet, hierfür eine Autoversicherung abzuschließen. Ab 1. September 2008 genügt ein siebenstelliger Code, die so genannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Damit spart der Fahrzeughalter künftig viel Zeit. Man muss keine Deckungskarte mehr beim Versicherer abholen oder nicht mehr darauf warten, dass der Versicherungsnachweis per Post nach Hause kommt.
Als Nachweis dient eine bei Anmeldung eines Fahrzeugs, die elektronisch übermittelte Deckungsinformation der jeweiligen Versicherung Diese müssen eine siebenstellige Identifikations-Nummer enthalten.Um nachzuweisen, dass ein Fahrzeug haftpflichtversichert ist, musste der Halter bislang bei der Zulassungsstelle eine schriftliche Versicherungsbestätigung vorlegen. Dazu war zunächst eine Deckungskarte (auch Doppelkarte genannt) vom Versicherer nötig. Mithilfe der eVB greifen die Mitarbeiter der Zulassungsstellen jetzt auf eine zentrale Datenbank der Kfz-Versicherer zu, in der alle notwendigen Informationen rund um Halter und Fahrzeugtyp gespeichert sind.

Geld Sparen durch Wechsel

Bei der KFZ-Versicherung lässt sich durch einen Wechsel der Versicherungsgesellschaft oft viel Geld sparen. Beachten Sie aber, dass man die alte, teurere Police kündigen sollte. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen KFZ-Versicherungsvertrag zu kündigen, die gängigste ist sicherlich die ordentliche Kündigung. Bei über 80 % aller Verträge ist die Jahreshauptfälligkeit der 1.Januar eines Jahres.
Um die Kündigungsfrist zu wahren, muss eine Kündigung in diesen Fällen bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Die Haftpflichtversicherung deckt Personen- Sach- und Vermögensschäden ab. Die Deckungssummen der Versicherungen können sich bis auf 100.000 Millionen Euro belaufen. Als Mindestdeckung hat der Gesetzgeber bis zu 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, 500.000 Euro bei Sach- und 50.000 Euro bei Vermögensschäden vorgesehen.

Außerordentliches Kündigungsrecht

Im Falle einer Beitragserhöhung einer KFZ-Versicherung kann immer gekündigt wenn, der Versicherer nicht gleichzeitig die Leistungen verbessert. Hier gilt eine einmonatige Kündigungsfrist: innerhalb eines Monats nach Zugang der (höheren) Beitragsrechnung . Die Kündigung wird dann sofort wirksam, allerdings frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem auch die Erhöhung wirksam wird.

Automatisches Ende von KFZ-Versicherungsverträgen,

wenn das versicherte KFZ beim Straßenverkehrsamt abgemeldet wurde. Dies ist zum Beispiel bei einem Totalschaden der Fall, aber auch, oder wenn Ihr Fahrzeug stillgelegt wird. Der Beitrag muss vom Versicherer in diesem Fall anteilig für die nicht mehr zu versichernden Monate zurückgezahlt werden.

Kündigungsschreiben:

Das Kündigungsschreiben an die Versicherungsgesellschaft muss verschiedenen Angaben enthalten, ohne die eine Kündigung oft nicht akzeptiert wird. Wenn Sie Ihre Kündigung selbst schreiben, sollten Sie darauf achten, folgende Angaben zu machen: Ihren Namen und Ihre Anschrift Ihre Versicherungsnummer Marke, Typ und Kennzeichen Ihres Kraftfahrzeugs Grund der Kündigung, nämlich einer der folgenden Gründe:

a) Kündigung zur Hauptfälligkeit,

b) Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung oder Schadensfall – Terminangabe, zu dem Ihr Vertrag gekündigt werden soll, und ab wann Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherungsunternehmen versichert ist.

c) Fahrzeugwechsel (Stillegung, Verkauf, aber auch Standortwechsel). . Anforderung einer Kündigungsbestätigung Anforderung der Abrechnung des Versicherungsvertrages Bankverbindung zur Rückerstattung eines etwaigen Restguthabens Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift

KFZ Versicherung günstig abzuschließen ist online bei Direktversicherern möglich. Diese haben kaum eigene Versicherungsagenturen und können eingesparten Kosten an ihre Kundschaft weitergeben.

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