Private Krankenversicherung auch für gesetzlich Versicherte?

18. April 2008 | Von Dieter Homburg | Kategorie: Versicherung

Neben den Gesetzlichen Krankenversicherungen werben auch die Privaten Krankenversicherungen um die Gunst neuer Mitglieder. Durch die Beitragsbemessungsgrenze von zurzeit 48150 Euro geregelt zeichnet sich ab wer sich privat kranken versichern kann. Betroffen von dieser Regelung sind Angestellte des öffentlichen Dienstes, Arbeiter, Beamte sowie Angestellte. Künstler, Freiberufler und Selbstständige sind von dieser Maßnahme nicht betroffen und können bestimmen welcher Krankenversicherung Sie sich zugehörig fühlen.

Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit mit einer Privaten Zusatzversicherung Leistungen, die bei zu fliegen oder zu fahren? Wenn ja, wie ist es um die örtliche, ärztliche Hilfe bestellt? Je nachdem welchem Urlaubsland der Vorzug gegeben wird sollten diese Fragen schon im Vorfeld gestellt werden. Und dann die den gesetzlichen Versicherungen nicht inbegriffen sind, auszu gleichen. Als Beispiel sei nur genannt Zahnersatz , ein längerer Krankenhausaufenthalt oder Brillenersatz. Beabsichtigen Sie dieses Jahr in Urlaub zu fahren. ? Ist eine Auslandskrankenversicherung für den Notfall vorhanden. ? Kommt diese auch auf für den Rücktransport eines Verletzten falls etwas geschehen ist vor Ort? Dinge, die bei einem Auslandsurlaub wichtig sein könnten.

Auch für Versicherte in den Gesetzlichen Krankenkassen kommen die Leistungen der Privaten Krankenversicherung mit einer Zusatzversicherung in Betracht. Ein kostenloser Krankenversicherung Vergleich , auch interessant für schon Mitglieder der Privaten Krankenkassen gibt Aufschluss über die vielen Möglichkeiten die von den Privaten Krankenversicherungen angeboten werden.

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