Eine der bedeutensten Formen der Privatversicherung in Deutschland ist die
Privathaftpflichtversicherung. Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichterversicherung ist die Privathaftpflichtversicherung für keinen Staatsbrüger zwingend erforderlich, der Abschluss dieser Versicherung ist somit freiwillig. Im Rahmen von vereinbarten Deckungssummen sichert die Privathaftpflichtversicherung Familienmitglieder und mögliche Angestellte innerhalb des eigenen Haushalts bei Schäden und darauf folgenden Forderungen von Dritten.
Das wichtigste Kriterium für die Privathaftpflichtversicherung ist, dass der entstandene Schaden privat entstanden ist, das heißt der Verursacher war zur Zeit des Ereignisses weder im Beruf noch für andere Vereine oder Vereinigungen tätig. Für derartige Zwecke könnte zusätzlich eine spezielle Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die
Privathaftpflichtversicherung ist deshalb so beleibt, weil durch diese Absicherung beinahe alle Risiken des Privatlebens abgedeckt werden können. Die Privathaftpflichtversicherung haftet beispielsweise für Schäden im Bereich der Wohnung und Einrichtung, Sportunfälle (falls im privaten Bereich geschehen) und kleineren Schäden am Haus (beispielsweise Glas oder Elektronik). Die Privathaftpflichtversicherung greift nur unter bestimmten Voraussetzungen bei entstandenen Schäden durch Haustiere, für diesen Zweck ist eine Haftpflichtversicherung für Tierhalter empfehlenswert. Beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung können verschiedene Deckungssumenn festgelegt werden, oftmals auch getrennt für Personen- und Sachschäden. Ebenfalls wichtig für den Versichterten ist, dass Schäden am eigenen Vermögen nicht von der Privathaftpflichtversicherung übernommen werden, hierfür wäre die private Vermögensschadenhaftpflicht zuständig.
Zusätzlich zu den Deckungssummen können bei vielen Anbietern spezielle Zusatzdeckungen vereinbart werden. Beispielsweise ist eine Zusatzdeckung für nicht deliktfähige Kinder verfügbar, die den Versicherten vor Schäden, die durch ein Kind bis zum 7. (teilweise 10.) Lebensjahr verursacht wurden, schützen. Obwohl prinzipiell die Eltern nur haftbar wären, falls in diesem Falle die Ausichtspflicht verletzt wurde, bleibt oftmals das Pflichtbewusstsein zu einer Entschädigung. Auch Sachschäden, die von Mietern hervorgerufen worden sind, können durch eine Deckungssume von der
Privathaftpflichtversicherung übernommen werden. Dazu zählen jedoch nur solche Schäden die unmittelbar und plötzlich entstanden sind, für allmählich sich abzeichnende Schäden wird keine Haftung übernommen. Zudem sind bei den Deckungssumenn für Schäden durch Mieter selten kleine Sachschäden, wie zum Beispiel Glas- oder Elektronikschäden, mitversichert.
Vor allem aufgrund der vielseitigen Verwendung und Leistungen ist die Privathaftpflichtversicherung in Deutschland sehr beliebt. Die umfassenden Zusatzdeckungen, die abgeschlossen werden können, bieten weiteren Schutz und zeichnen sich somit als individuell und passend aus. Vor allem die Zusatzdeckung für deliktunfähige Kinder macht für viele Haushalte Sinn. Kleinere Schäden durch Kinder sind nahezu an der Tagesordnung, die Verletzungsgefahr dabei niedrig aber des Öfteren der Schaden hoch. In solchen Fällen kann der Versicherte nur allzu froh über den kleinen Zusatzbeitrag sein, der zusätzlich zur Privathaftpflichtversicherung fällig wird.
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