Verkehrswert (VKW)

20. Februar 2008 | Von Optimal - Finanzen | Kategorie: Hypothekendarlehen
Immobiliendarlehen werden aus Bankensicht nach den folgenden Kriterien bewertet:
Bei der Beleihung einer Immobilie oder Grundstück wird immer von dem so genannten Verkehrswert ausgegangen. Der Verkehrswert ist der Wert, der unter normalen Umständen bei einem Verkauf des Grundstücks oder der Immobilie erzielt wird. Hier wird ein Preis zugrunde gelegt, der zum Zeitpunkt der Ermittlung aufgrund der Lage und Beschaffenheit des Objektes realisierbar erscheint. Beleihungsgrenze Die Beleihungsgrenze ist der Wert, bis zu dem ein Objekt (Haus, RTW oder Grundstück) ohne weitere zusätzliche Sicherheiten durch Grundbucheintragungen zur Darlehenssicherung dient. Beleihungsauslauf Beleihungsauslauf ist die Summe der vor- oder gleichrangigen Belastungen (Grundbucheintragungen) zuzüglich des Darlehensrisikos der kreditgebenden Bank. Der Beleihungsauslauf darf zusammen mit den vor- oder gleichrangigen Belastungen die Beleihungsgrenze in der Regel 100% = Verkehrswert nicht überschreiten!

Verkehrswert (VKW)


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