Wohnungsbauprämie 2007

4. Dezember 2008 | Von Optimal - Finanzen | Kategorie: Bausparen
Wohnungsbauprämie Der Staat gibt Bausparern 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie bis zu einem begünstigten Höchstbeitrag von jährlich EUR 512,00 für Ledige oder EUR 1024,00 für verheiratete. Prämienberechtigt für Wohnungsbauprämie sind natürliche Personen, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, wer in der Bundesrepublik Deutschlandeinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dies gilt ab 16 Jahren, d.h., der Sparer muss im Sparjahr 16 Jahre alt werden (auch Personen ohne Einkommen wie z. B. Schüler, Studenten und Rentner).Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, können ebenfalls die Wohnungsbauprämie erhalten. Die angesammelten Wohnungsbauprämien werden erst ausgezahlt, wenn der Bausparvertrag zugeteilt, die Festlegungsfrist von 7 Jahren überschritten oder unschädlich über den Bausparvertrag verfügt worden ist. Die Begünstigung von Bausparverträgen bleibt nur erhalten, wenn vor Ablauf einer Sperrfrist keine schädliche, vorzeitige Verfügung über die Bausparsumme besteht. Detailinformationen Wird Wohnungsbauprämie beantragt, beträgt die Sperrfrist 7 Jahre. Das zu versteuernde Einkommen darf EUR 25.600 bei ledigen oder EUR 51.200 bei verheirateten zur Gewährung der Wohnungsbauprämie nicht überschreiten. Versäumen Sie nicht noch dieses Jahr sich diese Prämie zu sichern.Jeder Bausparer sollte seinen Anspruch auf Wohnungsbauprämie prüfen. Gerne wird am Ende des Jahres eine Einmalzahlung als Geschenk gemacht die z.B. Kindern oder anderen zu Gute kommen. Norbert Scheffler



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Wohnungsbauprämie 2007


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