Wohnungsbauprämie Erklärung

25. Dezember 2008 | Von Optimal - Finanzen | Kategorie: Bausparen
Wohnungsbauprämie Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum Eigenheimrentengesetz, welcher die Neuregelung der Wohnungsbauprämie empfiehlt, am 8. April 2008 verabschiedet. Hiermit ergeben sich für Bausparer zukünftig Einschränkungen. Wohnungsbauprämie gibt es bei ab 2009 abgeschlossenen Bausparverträgen nur noch, wenn die Sparsumme in Wohnimmobilien fließt. Es entfällt damit die derzeit erlaubte Option, das Geld nach Ablauf der siebenjärigen Sperrfrist für andere Zwecke zu verwenden, etwa für ein neues Auto. Als Ausgleich kommen die Bausparkassen mit in den Kreis der Riester-Anbieter. Sie dürfen tilgungsfreie Darlehen- mit Bausparverträgen kombinieren. Mit der Wohn-Riester-Förderung wird auch die Höhe der Wohnungsbauprämie neu geregelt. Auf die anteilige Zulage bis zu 45 Euro hat Anspruch, wer mindestens 50 Euro im Jahr in einem Bausparvertrag einzahlt. Noch haben Sie die Chance die volle Prämie zu erhalten und freie. Darum jetzt handeln. Schließen Sie jetzt noch einen Bausparvertrag ab!Sichern Sie sich Ihre Wohnungsbauprämie. Mit der aktuellen Regelung können Sie nach 7 Jahren frei über Ihr Guthaben und die staatliche Förderung verfügen.



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