Wohnungsbauprämie

16. Februar 2010 | Von Optimal - Finanzen | Kategorie: Bausparen



Zur Förderung vom Bau oder Kauf von Eigenheimen gibt es in Deutschland die Wohnungsbauprämie. Die Höhe der Prämie beträgt 8,8 Prozent. In den Genuss der Förderung kommen Einzelpersonen mit einem Einkommen von jährlich bis zu 25.600 Euro und Verheiratete bis zur Einkommensgrenze von 51.200 Euro. Festschreibungen gibt es auch für die jährliche Höhe der Prämie. Diese beträgt 512 Euro im Jahr für Einzelpersonen und den doppelten Betrag für Verheiratete. Die förderungsfähigen Anlagen für eine eigene Immobilie müssen mindestens jährlich 50 Euro betragen.



Gefördert werden vor allem Bausparverträge. Aber auch andere Sparanlagen, die direkt dem Schaffen von Wohneigentum dienen sollen, werden berücksichtigt, ebenso, wenn die Beträge für Anteilseignung an Wohn- oder Baugenossenschaften verwendet werden sollen. Allerdings müssen all solche Sparverträge und Bausparverträge auf eine Zeit von mindestens sieben Jahren festgeschrieben sein. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des zur Förderung gemeldeten Sparvertrages verfällt die Prämie. Die Wohnungsbauprämie wird jährlich über das Finanzamt dem entsprechenden Sparvertrag gutgeschrieben. Die Wohnungsbauprämie ist grundsätzlich steuerfrei. In einen Bausparvertrag und damit für Wohnungsbauprämien relevantes Sparen lassen sich für Arbeitnehmer zudem noch vermögenswirksame Leistungen einbeziehen. Die siebenjährige Frist eingerechnet, können sich so Zinsen von bis zu 10 Prozent ergeben, was die Anlagen schon lohnend macht. Der Einsatz von Riester-Sparen zur Bildung von Wohneigentum war lange nicht lohnend. Das hat sich geändert. Die Verabschiedung der Förderungsveränderungen durch Einbeziehung der Spareinlagen des Riester-Sparens zur Schaffung von Wohneigentum hat zu neuen Wegen der Förderung geführt. So kann beispielsweise das Gesamtkapital eines Riester-Vertrages zur Finanzierung einer Immobilie zur eigenen Nutzung eingesetzt werden. Ebenso kann Riester-Sparen und Bausparen gekoppelt werden. Die Wohnungsbauprämie bleibt über die Riesterförderung hinaus erhalten. Damit ist ein bedeutender Anreiz geschaffen worden, ein Eigenheim zur Alterssicherung zu errichten. Ist die Sperrfrist des geförderten Bausparvertrages oder Sparvertrages zur Schaffung von Wohneigentum nach den vorgeschriebenen sieben Jahren abgelaufen, muss das ersparte Kapital nicht unweigerlich für den Hausbau eingesetzt werden. Dank günstiger Zinsen, 6,5 Prozent Rendite und mehr bei Nichtinanspruchnahme eines Baudarlehens, ist die Gesamtsumme der Spareinlagen am Ende erheblich höher, als bei vielen anderen Sparvorhaben. Nach Fristende kann der Vertrag aufgekündigt werden. Das Geld steht dann zur freien Verwendung, auch wenn nicht gebaut wird. Die Vorteile der Wohnungsbauprämie werden mitgenommen. Wird nach Fristende des Bausparvertrages ein Bauspardarlehen aufgenommen, werden die Zinsen dafür prozentual über denen für die Spareinlagen liegen. Es gilt über lange Zeiträume zu planen und Anlagen von Beginn an so zinseinträglich wie möglich zu machen, später die zinsgünstigsten Darlehen wahrzunehmen.

bausparen im vergleich

Wohnungsbauprämie


Keine Kommentare möglich.